ein generelles...

Plastiktütenverbot

...gibt es nicht!

Mit dem Buschluss zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern (µ) nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch Bio-basierte und Bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot. Dafür hat der Bundestag am 26.11.2020 gestimmt. Das Gesetz hat inzwischen auch den Bundesrat passiert.

Folgende Tragetaschen fallen nicht unter das Verbot und sind demnach erlaubt:

  1. Dünnwandige Plastiktüten mit weniger als 15 Mikrometern : Die sehr dünnen Plastiktüten sollen für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln sorgen. Hier sind derzeit keine umweltfreundlicheren Alternativen verfügbar. 
  2. Plastiktüten mit einer Wandstärke von 50 Mikrometern und mehr : Die Tragetaschen mit 50 Mikrometern und mehr werden vielfach wiederverwendet und sind daher als Mehrwegtaschen eingestuft und vom Plastiktütenverbot ausgenommen.

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-VerpackungsRL zur Reduzierung von Plastiktüten werden in Deutschland bereits jetzt übererfüllt. Nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten pro Kopf verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels, diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hatte die gewünschte Wirkung entfaltet.

Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 soll dem Handel ausreichend Zeit einräumen, die vorhandenen Restbestände abzuverkaufen.

West-Papier hat sich bereits auf diese neue Situation eingestellt. Das gesamte Foliensortiment ist zukunftsfest und gesetzeskonform!

Eine Stellungnahme des verantwortlichen Bundesministeriums finden Sie hier:

WEST-PAPIER GmbH
Kranzweiherweg 33-35
DE-53489 Sinzig